Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Vermietungen von Charterbooten
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Kunden, im Folgenden als “ Kunden/Mieters “ bezeichnet, und der Firma „MAINCHARTER FRANKFURT“, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet, über ein
im Hauptvertrag näher bezeichnetes Objekt Boot. Mit der Buchung erkennt der Kunden/Mieters die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
1. Vertragsabschluss
1.1 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Annahme des Angebots des Kunden/Mieters durch den Vermieter zu Stande.
1.2 Stellt der Kunden/Mieters eine Anfrage per E-Mail oder per Telefon, so unterbreitet der Vermieter dem Kunden/Mieters ein unverbindliches Vertragsangebot je nach Verfügbarkeit des gewünschten Bootes. Bestätigt der Kunde/Mieter
daraufhin seinen Buchungswunsch, so stellt dies ein verbindliches Angebot des Kunden/Mieters an den Vermieter zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Durch die hierauf erfolgende Buchungsbestätigung des Vermieters kommt ein
verbindlicher Mietvertrag zu Stande.
1.3 Wird der Mietvertrag direkt im Hafen/Anlegesteg geschlossen, so kommt dieser erst mit der Bestätigung des vom Kunden/Mieter ausgehenden schriftlichen Buchungsangebots auf dem Hauptmietvertrag durch den Vermieter zu Stande.
1.4 Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste des Vermieters in seiner aktuellen Fassung.
1.5 Der Mietpreis kann durch Sondervereinbarungen zwischen MAINCHARTER FRANKFURT und dem Kunden/Mieter für Firmen- und Sonderveranstaltungen abweichen.
2. Zahlung Mietpreis
2.1 Der Mietpreis ist im Voraus spätestens drei Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu bezahlen.
2.2 Erfolgt eine kurzfristigere Buchung, ist der Mietpreis im Voraus vor Fahrantritt zu bezahlen.
2.3 Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
3. Stornierung/Vertragsrücktritt
3.1. Tritt der Kunde/Mieter aus eigener Initiative zurück, so entstehen folgende Kosten für den Kunden/Mieter:
– Bis zum 15. Tag vor gebuchtem Termin 30% des Buchungsbetrags.
– Bis zum 10. Tag vor gebuchtem Termin 40% des Buchungsbetrags.
– Bis zum 5. Tag vor gebuchtem Termin 50% des Buchungsbetrags.
– Bis zu 1 Tag vor der gebuchtem Termin 60% des Buchungsbetrags.
3.2. Wird am selben Tag abgesagt an dem die Fahrt stattfinden soll oder der Kunde erscheint nicht zum Termin, bzw. tritt die Fahrt aus jeglichen Gründen nicht an,
so werden 100% des Buchungsbetrages in Rechnung gestellt.
3.3 Hat der Kunde eine Buchung terminlich verschoben und möchte diesen neuen Termin aus jeglichen Anlass stornieren, werden 100 % des Buchungsbetrags in Rechnung gestellt.
3.4. Der Vermieter ist berechtigt, vor Beginn der jeweiligen Charter Buchung zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unwirtschaftlich, unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar
waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Umstände, die sich aus höherer Gewalt, techn. Defekt am Boot, Krankheit, Streik, oder behördlicher Anordnung, wie z.B. eine Wasserstraßensperrung, sonstige Unterbrechungen in Notfällen,
sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik, Wetterereignissen oder Ähnlichem ergeben.
Bei Rücktritt erhält der Kunde die Möglichkeit einen Neuen Termin zu vereinbaren oder einen Wertgutschein.
Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
4. Allgemeines Verhalten
4.1 Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist zur eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
4.3 Es sind mindestens 20 m zu Anglerbereichen und 20 m von Uferbereichen zu halten.
4.4 Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür dürfen auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
4.5 Dem Kunden/Mieter ist es untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen.
4.6 Bei Unfällen hat der Kunde/Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Bootes über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
4.7 Der Kunde/Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer. Er haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn, wenn es durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder
Sachbeschädigungen kommt. Andere Personen, außer dem Kunden/Mieter, die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.
4.8 Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
4.9 Darüber hinaus verpflichtet sich der Bootsführer:
– Die Ausfahrt so zu planen, dass auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen eine zeitgerechte Rückkehr möglich ist.
– Keine Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
– Nicht mit mehr oder nur mit den Personen zu belegen, die im Mietvertrag angegeben sind (gilt auch für Kinder) und nicht mit mehr Personen, als für das Boot zugelassen sind.
– Bei Ankündigung gefährlicher Wetter- und Seeverhältnissen (Wind ab Stärke 5 Bft.) den Hafen nicht zu verlassen/aufzusuchen und telefonische Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
– Das Boot nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten
4.10 Die Anmeldung und Zahlung von Liegegebühren in fremden Sportboothäfen hat sofort nach dem Anlegen durch den Kunden/Mieter zu erfolgen. Kosten, die durch die Nichteinhaltung entstehen, sind vom Kunden/Mieter zu tragen.
5. Haftung/Schadensregulierungen/Kaution
5.1 Es ist vor Fahrtantritt eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird mit MAINCHARTER FRANKFURT vereinbart und muss vor Fahrtantritt in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden.
5.2 Schäden, die höher als der Kautionsbetrag entstehen, werden mit der Kaution verrechnet,
auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Für Schäden wie z.B. durch grobe Fahrlässigkeit oder Vandalismus, haftet der Kunde/Mieter/Bootsführer selbst.
5.3 Sollte der Kunde/Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Charterausfallkosten beim Kunden/Mieter geltend zu machen.
5.4 Der Kunde/Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben.
Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Buchungseinnahmen) kann der Vermieter dem Kunden/Mieter gegenüber geltend machen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die
gesamte Kaution ein zu behalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Kunde/Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
5.5 Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde/Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt,
informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt.
5.6 Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadenabwicklung einbehalten werden.
5.7 Für etwaige Vermögensschäden ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Auch für weitere Schadensersatzansprüche haftet der Vermieter nicht.
5.8 Für Personen- und Sachschäden haftet der Vermieter nicht, insbesondere auch nicht für Schäden durch vergessene oder auf der Fahrt verlorene Gegenstände oder Diebstahl.
5.9 Bei technischem Versagen haftet MAINCHARTER FRANKFURT nicht für Sach- oder Personenschäden.
6. Übergabe/Rücknahme des Bootes
6.1 Der Vermieter überlässt dem Kunden/Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Kunde/Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und
technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern. Der Kunde/Mieter verpflichtet sich, das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
6.2 Der Kunde/Mieter ist verpflichtet das Boot pünktlich am vereinbarten Ort oder Anlegesteg zurückzugeben.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Kunde/Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.
6.3 Kunde/Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Kunde/Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen. Sollte
während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Kunde/Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.
6.4 Bei Beschädigungen oder Verlust gelten folgende vom Kunden/Mieter zu zahlende Kompensationszahlungen (für Arbeitszeit, Material und Nutzungsausfall) als pauschal vereinbart, wobei es dem Kunden/Mieter offen steht, nachzuweisen,
dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist:
– Beschädigung Propeller Ponton 200,00 € Verlust Schwimmweste (pro Weste) 65,00 €
– Beschädigung Propeller Sportboot 150,00 € Verlust Anker. 75,00 €
– Kratzer (Außen & Innen) 80,00 € Erforderliche Endreinigung 30,00 €
Sollten höhere Schäden entstehen, bleibt die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzpositionen dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.
7. Treibstoff
Der Treibstoff ist im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Bei längeren Mietzeiten über 2 1/2 Stunden wird dem Kunden/Mieter ein Reserve Tank bereitgestellt.
8. Endreinigung
8.1 Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Sollte eine Endreinigung erforderlich sein, wird diese vom Vermieter durchgeführt, der die Kosten hierfür dem
Kunden/Mieter in Rechnung stellt.
in Rechnung zu stellen.
8.3 An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.
8.2 Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Kunden/Mietern eine höhere Endreinigungsgebühr als vereinbart (siehe 6.4)
9. Gerichtsstand und Gültigkeit
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
9.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung werden die
Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Ersatzregelung vereinbaren.